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Zeugniserstellung
Einer Ihrer Mitarbeiter verlässt Ihr Unternehmen und hat ein Arbeitszeugnis bei Ihnen beantragt. Gesetzlich sind Sie verpflichtet ihm eins auszustellen, aber Sie haben nicht die Zeit oder im Moment keine Ahnung wie so ein Arbeitszeugnis korrekt erstellt werden muss.
Wir bieten Ihnen den Service an, dieses Zeugnis für Sie zu erstellen. Sie müssen lediglich in unserem Bestellformular einige Angaben zu Ihrem Mitarbeiter machen und seine Leistungen anhand von Schulnoten bewerten. Den Rest erledigen wir für Sie.
Näheres erfahren Sie in unserer Preisliste.
Gesetzliche Regelungen zum Thema Arbeitszeugnisse
§630 BGB Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.
§109 GewO (1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. (2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. (3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
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